dil Non-Food Onlineshop | Affiliate-/MLM-Programme | dil.ch
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AGB Partnerprogramm


Herzlich Willkommen
schön das Du Dir Zeit nimmst, diesen Vertrag zu lesen und mit den geforderten Tätigkeiten zu besiegeln (akzeptieren)


dil Kälin, Einzelfirma - GentleWOmans LIKE

dil bietet einiges im Bereich Non-Food an, das jede natürliche Person kaufen kann.
dil stellt unter der Domain dil.ch/de eine Plattform zur Verfügung, die es den Geschäftspartnern von dil („Publisher/Empfehlungsgeber“) ermöglicht, ein Partnerprogramm zu betreiben.
Gegenstand des Partnerprogramms ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis in Eigenregie.
Die Teilnahme am Partnerprogramm erfolgt ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für das Vertragsverhältnis zwischen der dil als Betreiber der Webseite dil.ch/de und den Publishern/Empfehlungsgeber. Anderslautende Bedingungen des Publishers/Empfehlungsgeber finden auch dann keine Anwendung, wenn dil nicht widerspricht. Es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

1) Vertragsgegenstand

(1.1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Online Plattform durch dil als Subdomain bzw. Unterdomain rspk. unter Angabe der E-Mail Adresse bzw. Kundennummer einen eigenen Kundenstamm unter der Domain dil.ch/de aufzubauen, welche es dem Publisher/Empfehler erlaubt, von dil bereit gestellte Produkte und Dienstleistungen über die von dil bereitgestellte Subdomain bzw. Unterdomain zu vertreiben (Partner-Webseite) oder durch die Angabe der E-Mail oder der Kundennummer des Empfehlers einen Kundstamm aufzubauen und bei jedem Kauf Provisionen erhalten.
(1.2) (1.2) Werbebanner sind zurzeit keine vorhanden. Eigene dürfen nur mit Genehmigung verwendet werden.
(1.3) Durch das Affiliateprogramm stellt die dil dem Publisher Verlinkungen (URLs) zur Verfügung, mit dem Internetnutzer durch das Anklicken der Werbemittel auf die jeweiligen Webseiten geleitet werden. Die URLs sind so gestaltet, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Link rspk. Bestellungen auf den jeweiligen Publisher/Empfehler ermöglichen.

2) Registrierung / Anmeldung

(2.1) Die Inanspruchnahme von Leistungen der Partnerprogramme (Affiliate (Link) und Empfehlung (Mail/Kundennummer) der dil über die Plattform dil.ch/de ist für den Publisher/Empfehlungsgeber ausschliesslich nach vorheriger Registrierung möglich. Mit der Registrierung erhält der Publisher/Empfehler eine persönliche ID. Diese ist Voraussetzung für eine spätere zweifelsfreie Zuordnung der vom Publisher/Empfehler generierten Verkäufe und Leads. Ohne eine persönliche ID bzw. Mailadresse ist eine solche Zuordnung nicht möglich.
(2.2) Die bei der Registrierung eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäss sein. Für den Fall, dass sich diese Angaben ändern. Ist der Publisher/Empfehler verpflichtet, die Einträge unverzüglich zu berichtigen. Werden durch den Publisher/Empfehler bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine spätere Berichtigung unterlassen, so kann der Publisher/Empfehler von dil von der weiteren Nutzung der Partnerprogramme und der bereitgestellten Seiten bzw. Subdomains/ Unterdomains ausgeschlossen werden.
(2.3) Bei der Absendung der Registrierung gibt der Publisher/Empfehler ein Angebot an dil auf Abschluss dieses Vertrages bezüglich der in Ziffer 1 definierten Leistungen ab. Nach Eingang der Registrierung bei dil erhält der Publisher/Empfehler von dil eine Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Publishers/Empfehlers dar. Die Annahme erfolgt durch dil erst mit Übersendung einer entsprechenden E-Mail, in der die Annahme erklärt wird und dem Publisher/Empfehler der Zugang für seinen Account freigeschaltet wird.

3) Angebot und Vertragsschluss

Den Vertragsschluss zwischen der dil und einem Publisher/Empfehler kann die dil nach ihrer Wahl auch annehmen, indem es den Onlinezugang zum Partnerprogramm für den Publisher/Empfehler freischaltet. Ein Anspruch des Publishers/Empfehler auf Teilnahme am Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit dil besteht nicht.

4) Leistungsbestimmungsrecht

(4.1) dil ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plattform nach eigenem Ermessen weiter zu entwickeln und an die technischen Entwicklungen anzupassen.
(4.2) dil ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Dritte Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

5) Betrieb der Plattform

dil betreibt die Plattform dil.ch/de und deren Subdomains bzw. Unterdomains im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Einen Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Erreichbarkeit oder eine bestimmte Verfügbarkeit hat der Publisher/Empfehler nicht. dil wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls des Systems die Erreichbarkeit möglichst zeitnah wieder herzustellen.

6) Vergütungsvoraussetzungen

(6.1) dil ermöglicht dem Publisher/Empfehler die Teilnahme am Partnerprogramm. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher/Empfehler nur bei Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen und nur dann, wenn dil die gutgeschriebenen Sales und Leads als gültig verifiziert und bestätigt (nach etwa 90 Tagen). Ausserdem ist Bedingung für einen gültigen Sale oder Lead, dass die vom Publisher/Empfehler gewählte persönliche ID vorhanden ist und mit dem Sale oder Lead (d.h. dem Klick des Kunden) an dil übermittelt wird. Dies hat der Publisher/Empfehler sicher zu stellen, da dil anderenfalls die Klicks technisch nicht zuordnen kann.
(6.1.1) über die E-Mailadresse oder Kundennummer Registrierte Partner des Empfehlers werden mit jeder Bestellung des Partners vergütet, anhand der Stufenbeteiligungssätze und der Freischaltung weiterer Stufen durch eigene Tätigkeiten.
(6.2) Pay-per-Sale (Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös bzw. Festbetrag pro verkaufter Einheit bei einem Kunden, der auf der Partner-Webseite einen Einkauf tätigt, bzw. der durch einen Klick auf einen Link oder Banner auf einer Webseite des Publishers oder durch Eintrag der Mailadresse oder der Kundennummer des Empfehlers bei der Registrierung zu der Webseite von dil gelangt ist).(6.3) Pay-per-Lead (Festbetrag für jeden Neu-Kunden, der sich bei dil durch Vermittlung des Publishers für einen Report, Newsletter oder ähnliches einträgt). Ein Lead ist dann erst bestätigt, wenn der Kunde sein Interesse und seine Identität durch Klicken auf den Link in der von dil zugesandten Bestätigungsmail bekräftigt hat.
(6.4) Alle als gültig erfassten Sales und Leads werden im Zuge der laufenden Auswertung dem Account des Publishers/Empfehler nach Erfüllung der Bedingungen vorläufig und unverbindlich gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nach folgenden Kriterien:
• „ausstehend“: Bestellungen die vom Kunden noch nicht vollständig bezahlt wurden. z.B.: offene Bestellungen per Vorauskasse
• „bestätigt“: Vollständig bezahlte Bestellungen, die sobald die Auszahlungssumme erreicht ist ausbezahlt werden.
• „bezahlt“: ausbezahlte Provisionen
• „storniert“ stornierte Bestellungen
Der Status der Bestellungen bzw. dessen Änderung wird zeitnah in den im Partnerportal angebotenen Statistiken angezeigt.
Der Publisher/Empfehler kann in diese Auswertung über das Partnerportal jederzeit Einsicht nehmen. Die vorläufige Gutschrift auf dem Account des Publishers/Empfehlers stellt insbesondere kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Affiliate bzw. Empfehlungs-Programms seien erfüllt oder bei den erfassten Leads oder Sales handele es sich tatsächlich um gültige Leads oder gültige Sales.
(6.5) Da Verkäufe über das Internet dem Widerrufsrecht der beteiligten Verbraucher unterliegen, stehen Provisionen für Sales unter der auflösenden Bedingung, dass ein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist nicht erfolgt. Entsprechende Provisionen werden in dem Partnerportal entsprechend gekennzeichnet und nach Ablauf der Widerrufsfrist als verdiente Provisionen gekennzeichnet.
(6.6) Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom dil nicht zu vertreten sind. Dies ist beispielsweise bei einer Stornierung eines Seminars z.B. im Falle der Nicht –Erreichung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Erkrankung des Referenten der Fall.
Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet; er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Publisher/Empfehler dil zurückzuzahlen.

Eine Verpflichtung von dil zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Massnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Publisher/Empfehler dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt. Dasselbe gilt für die Durchsetzung von Kleinbeträgen bis CHF/€/$ 100,- durch ein Inkassounternehmen. dil wird hier Massnahmen über einen internen Mahnlauf hinaus nur durchführen, wenn der Publisher/Empfehler dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

7) Vergütung und Abrechnung

(7.1) Die Vergütung der von dem Publisher/Empfehler übernommen Werbedienstleistungen für dil erfolgt erfolgsabhängig und kann nicht eingefordert werden.
(7.2) Bei Pay-per-Sale erhält der Publisher/Empfehler entweder eine feste oder eine variable Vergütung bis zu gesamt 20 Prozent (über alle Stufen gerechnet; höchste Vergabe in den Stufen; max. 3.25 %) des Nettowarenwertes (exklusive der Nebenleistungen wie Versandkosten oder ähnliches und der Umsatzsteuer), wenn ein Internetnutzer über das freiwillige und bewusste Anklicken eines vom Partner auf der Partner-Webseite oder in einer Partner-E-Mail platzierten und von dil genehmigten Werbemittel auf eine Webseite der dil gelangt und dort eine Warenbestellung vornimmt und die bestellte Ware bezahlt und die dil über die bezahlte Geldleistung dauerhaft verfügt und der zugrunde liegende Auftrag dem Partner über die ihm zur Verfügung gestellten Verlinkungen (URLs) bzw. Angabe der ID des Empfehlers eindeutig zugeordnet werden kann.
Den genauen und aktuellen Prozentsatz der jeweiligen Vergütung im Affiliateprogramm wird individuell festgelegt und beträgt zwischen 1-4 % - Sonderbonusprogramm für fleissige Empfehler des Bonusbprogramms.
Den genauen und aktuellen Prozentsatz der jeweiligen Vergütung im Empfehlungsprogramm ist festgelegt und beträgt je nach Stufe (zurzeit 15 Stufen) zwischen 0.1 bis 3.25 % (insgesamt 15 % plus max. 5 % vom Affiliateprogramm durch gute Leistungen.
Die dil behält sich das Recht vor diese Prozentsätze bzw. Stufenverfügung jederzeit zu ändern bzw. Anzupassen - z.B. in guten Geschäftsjahren erhöhen (Stufen!).
(7.3) Bei Pay-per-Lead erhält der Publisher eine feste Vergütung gemäss der Auflistung im internen Partnerbereich (zurzeit nicht integriert).
(7.4) Die Abrechnung der verdienten Provisionen erfolgt jeweils für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abrechnungstermin gelegenen Geschäften. Die Abrechnung erfolgt monatlich am Monatsende.
(7.5) Die Auszahlung erfolgt 14 Tage nach Abrechnung.
Jedoch erfolgt nur dann eine Überweisung der verdienten Provisionen, wenn die bis dahin insgesamt offene Vergütungssumme mindestens 50 CHF/EUR/USD und maximal 2500 CHF/EUR/USD beträgt. Werden die Mindestbeträge zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung nicht erreicht, dann werden die Vergütungsbeträge weiter summiert und die Überweisung der verdienten Provisionen bis zum nächsten Abrechnungstag verschoben, bis die Mindestsumme von 50 CHF/EUR/USD erreicht ist. Wünscht der Publisher/Empfehler auch eine Auszahlung von Kleinbeträgen unter 50 CHF/EUR/USD, so kann dil hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 15 CHF/EUR/USD erheben.
(7.5) Die Überweisung des Abrechnungsbetrages erfolgt auf die vom Publisher/Empfehler zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung im Partnerprogramm hinterlegte Bankverbindung oder der hinterlegten PayPal Adresse. Der Partner hat sicherzustellen, dass seine Bankverbindung stets korrekt und vollständig hinterlegt ist. Eventuell anfallende Gebühren die im Zusammenhang mit der Überweisung stehen (insbesondere bei Überweisungen ausserhalb der EU), werden nicht übernommen und gehen zu Lasten des Publishers/Empfehlers.

8) Pflichten des Publishers/Empfehlers

(8.1) Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter einschliesslich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstossen wird (kein Gebrauch von Markengeschützten Namen; und sonst nur mit eigener Haftung und genehmigung der jeweiligen Namen oder Produkte, etc.).
(8.2) Ausserdem verpflichtet der Publisher sich, sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Insbesondere auch der DSGVO.
Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Werbeumfeld des Publishers/Empfehlers nicht zulässig. Die Gestaltung des Werbeumfeldes darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von dil zu beeinträchtigen.
(8.3) Der Publisher ist verpflichtet, bei seinen Werbemassnahmen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für Werbe E-Mails (DSGVO) einzuhalten.
(8.4) Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmässiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen.

9) Verwendung von Banner und Unterlagen

(9.1) Banner und Unterlagen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der dil gesetzlich erlaubt.
(9.2) Der Publisher darf den von dil zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner etc. nicht verändern. Die vorher genehmigten Werbemittel dürfen nur in dem Werbeumfeld des Publishers/Empfehlers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme am Partnerprogramm und im Rahmen ihrer bestimmungsgemässen, freigegebenen Nutzung zulässig.
(9.3) Der Publisher/Empfehler kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seines Werbeumfeldes den Hyperlink zur Webseite von dil setzen. dil kann jedoch von dem Publisher/Empfehler die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von dil zu beeinträchtigen.

10) Unzulässige Nutzungen

(10.1) Der Publisher platziert die zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht auf Seiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren.
(10.2) Die Werbemittel und Unterlagen dürfen nicht an Orten oder auf Internetseiten verwendet werden, die gegen Hass, Gewalt oder ähnliches verherrlichen.
(10.3) pro Person darf maximal ein Konto eröffnet werden.
(10.4) pro Haushalt darf maximal eine Person registriert sein, es sei denn es ist nur eine vorübergehende Wohngemeinschaft (z.B. Familie).

11) Haftung

(11.1) dil steht nicht dafür ein, dass der Publisher/Empfehler über die Partner Websei oder die zur Verfügung gestellten bzw. genehmigten Werbemittel oder durch Empfehlung der Seite und Registrierung eines Partners, Umsätze generiert.
(11.2) Der Publisher/Empfehler haftet gegenüber dil in vollem Umfang, insbesondere für Schäden, die dil durch die Inanspruchnahme Dritter aufgrund Massnahmen des Publishers/Empfehlers erleidet.
(11.3) Der Publisher/Empfehler steht dafür ein, dass seine Werbe- bzw. Empfehlungsmassnahmen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

12) Datenschutz

(12.1) Personenbezogene Daten des Publishers/Empfehlers wird dil ausschliesslich im Rahmen des Vertragszwecks erheben und verwenden.
(12.2) Alle vom Publisher/Empfehler übermittelten Informationen wird dil streng vertraulich behandeln.
(12.3) Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit aus Ziffer 12.2 gilt im umgekehrten Fall auch für den Publisher/Empfehler. Insbesondere hat der Publisher/Empfehler die Höhe der Vergütung und für Ihn als Teilnehmer am Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Statistiken vertraulich zu behandeln.
(12.4) Unter Datenschutzerklärung dil Kälin findest Du heraus, wie dil mit Daten umgeht.

13) Laufzeit / Kündigung

(13.1) Der Vertrag zwischen der dil und dem Publisher/Empfehler wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(13.2) Der Publisher/Empfehler kann den Vertrag mit der dil Kälin Einzelfirma jederzeit kündigen.
(13.3) dil kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Publisher/Empfehler mit einer Kündigungsfrist von sieben (7) Tagen beenden. Die Kündigung wird dem Publisher/Empfehler in elektronischer Form mitgeteilt. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(13.4) bei Versterben des Publishers/Empfehlers wird das Konto und dazugehörige Daten nach Aufbewahrungsfrist gelöscht, sofern der Publisher/Empehler keinen Nachfolger eingetragen hat, auf den das Geschäft übertragen werden kann.
(13.5) um ein Anerkannter Partner werden zu können, muss folgender Text im EINGELOGGTEN Zustand (keine erneute Dateneingabe von Name und Co.) per Kontaktformular/Chat mitgeteilt werden (falls Sie Ihre Daten erneut eingeben müssen, sind Sie nicht Angemeldet/Eingeloggt):
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Kopieren Sie die Einwilligung unterhalb dieser Zeilen und senden Sie uns den Text ausgefüllt per Chat zu (nur eingeloggt!)
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Ich (Firma), Vorname, Nachname, Wohnhaft in ....., nehme kostenfrei am Partnerprogramm teil und erhalte je nach Partneranzahl - denen ich Persönlich meine E-Mailadresse oder Kundennummer mitgeteilt und die Anmeldung gezeigt habe - eine gewisse Provision, die ich mir für höhere Stufen mit eigenen Einkäufen freischalten kann.
dil darf zu diesem Zweck notwendige Daten verarbeiten bzw. erheben.
Wenn ich dieser AGB Zuwiederhandle kann ich vom Programm ausgeschlossen werden (ich (der Leser und Unterschreiber dieser AGB) habe Verstanden;
schreiben Sie zwischen den Pfeilen JA um dies zu bestätigen:
...> <...


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Kopieren Sie den Text oberhalb dieser Zeilen, und fügen Sie diesen im Kontaktformular in Ihrem Profil ein und senden Sie uns die Einwilligung ausgefüllt per Chat zu (nur eingeloggt!)
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> erst danach ist eine Zulassung zum Partnerprogramm möglich, ohne diese Einwilligung, kann die dil Kälin keine Daten von Ihnen für diesen Zweck bearbeiten bzw. Sie zum Partnerprogramm zulassen.


14) Deaktivierung des Accounts und Folgen der Kündigung

(14.1) Die Vergütungsansprüche, die vor der Vertragsbeendigung entstanden sind, bleiben bestehen und werden nach den oben genannten Bedingungen abgerechnet.
(14.2) Nach der Kündigung ist dem Publisher jedwede weitere Verwendung der zur Verfügung gestellten bzw. genehmigten Werbemittel und Verlinkungen (URLs) untersagt. Die Partner-Webseite wird bei Wirksamwerden der Kündigung abgeschaltet bzw. die Teilnahme am Partnerprogramm deaktiviert (eine weitere Partnereinschreibung ist Untersagt; neue Konten zu erstellen auch!).
(14.3) Der Account des Publishers/Empfehler wird frühestens vier Wochen nach der letzten Abrechnung bzw. Bestellung und deren Aufbewahrungsfrist abgeschaltet. Die in diesem Account enthaltenen Daten werden mit dem Abschalten unwiederbringlich gelöscht (Betrifft nur das Partnerprogramm; das Kundenkonto bleibt erhalten, was nicht zum Partnerprogramm gehört, bleibt erhalten).

15) Zugang zur Webseite

(15.1) Der Zugang zur Webseite wird Ihnen vorübergehend gewährt und wir behalten uns das Recht vor, die auf unserer Website erbrachte Dienstleistung jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen bzw. zu ändern. Wir können nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn diese Website zu jeglicher Zeit aus irgendeinem Grund für einen unbestimmten Zeitraum unzugänglich ist.
(15.2) Von Zeit zu Zeit können wir den Zugriff auf manche Bereiche der Website oder die gesamte Website für unsere registrierten Benutzer sperren.
(15.3) Falls Sie einen Benutzeridentifizierungscode, ein Passwort oder sonstige Informationen als Teil unserer Sicherheitsverfahren wählen bzw. zugewiesen bekommen, müssen diese Informationen vertraulich behandelt und Dritten gegenüber nicht offengelegt werden. Wir sind berechtigt, Benutzeridentifizierungscodes oder Passwörter, gleich ob sie von Ihnen gewählt oder Ihnen von uns zugewiesen wurden, jederzeit zu deaktivieren, falls Sie unserer Ansicht nach gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen verstossen haben, Sie anderweitig gegen gutes Recht verstossen oder andere Diskreditieren.
(15.4) Sie sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Ihnen den Zugang zu unserer Website zu ermöglichen. Sie sind auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Personen, die unsere Website über Ihre Internetverbindung besuchen, diese Nutzungsbedingungen kennen und sie beachten.

seien Sie Vorbild und zeigen Sie anderen wie soziale Firmen und Miteinander funktionieren und wie es geht und möglich ist, dass jeder profitieren kann.

16) Vertrauen auf veröffentlichte Informationen

(16.1) Kommentare und andere Informationen, die auf unseren Webseiten veröffentlicht sind, sind nicht als verlässliche Ratschläge anzusehen. Daher übernehmen wir keinerlei Haftung oder Verantwortung für jegliches Vertrauen, das in solche Materialien gesetzt wird, sei es von einem Besucher unserer Webseite oder von Dritten, die über jeglichen Inhalt Kenntnis haben.
(16.2) suchen Sie sich immer zusätzliche Infos um einigermassen verlässliche Infos zu haben.

17) Schlussbestimmungen

(17.1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nur schriftliche Zusatzvertragsklauseln sind gültig.
Zum Beispiel zum Affiliateprogramm, wo die Durchschnittsprovisionen über 365 Tage ermittelt wird und davon die Affiliateprovisionshöhe abhängig für die nächsten 365 Tage ist.
(17.2) Sollte einer dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(17.3) Es gilt schweizerisches Recht
(17.4) Gerichtsstand ist Zürich.

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AGBs Partnerprogramm
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Mai 2018


letzte Aktualisierung: 27.05.2018

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