Die schädliche Wirkung von Lärm nicht nur auf das Hörvermögen, sondern auch auf die psychische und körperliche Gesundheit des Menschen ganz allgemein, ist seit langem bekannt. Andauernde, hohe Lärmbelastungen führen allmählich unbemerkt zu Schwerhörigkeit, Erhöhung der Pulsfrequenz und des Blutdrucks, zu Verdauungsstörungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Nervosität und zu anderen negativen Erscheinungen, die die Leistungsfähigkeit, die Konzentrationsfähigkeit und das Wohlbefinden stark beeinträchtigen. Das Ausmass der Schädigungen hängt vom Schalldruck, der Tonfrequenz und vor allem von der Einwirkungszeit ab, kaum jedoch von der individuellen Belastbarkeit. Im vom Menschen hörbaren Frequenzbereich von 20-20´000 Hertz reagiert das Ohr am empfindlichsten im Bereich von 1000-4000 Hertz, während Lärm tieferer und höherer Frequenzen weniger schädlich ist. Als Mass für den Schalldruck wurde, der grossen Spannweite möglicher Intensitäten wegen, eine logarithmische Skala aufgestellt, deren Messeinheit das Dezibel (dB) ist. Mit der Abkürzung dB (A) bezeichnet man die Lautstärke, die auf das menschliche Ohr auftrifft, wobei dieses eine Zunahme von 10 dB (A) als ungefähre Verdoppelung der Lärmintensität wahrnimmt. Als gehörschädigend wird hierzulande ein Geräuschpegel von 88 dB (A) und mehr angesehen. Beispiele einiger typischer Geräuschpegel, wobei Abweichungen möglich sind: - 180 dB: Tödlicher Geräuschpegel - 145 dB: Sofortiger Hörverlust - 140 dB: Start von Düsenflugzeug - 130 dB: Gewehrschuss - 130 dB: Bolzenschiessapparat - 130 dB: Niethammer - 125 dB: Hörverlust bei einstündiger Einwirkung - 120 dB: Schmerzgrenze - 120 dB: Start von Propellerflugzeug - 120 dB: Rammmaschine - 110 dB: Motorkettensäge - 110 dB: Presslufthammer - 100 dB: Tischkreissäge - 100 dB: Hobel- und Kehlmaschine - 100 dB: Webmaschine - 100 dB: Tellerschleifmaschine - 100 dB: Schlagschere - 100 dB: Handkreissäge - 90 dB: Kompressor - 90 dB: Ringspinn- und Zwirnmaschine - 90 dB: Motorrasenmäher - 80 dB: Werkzeugmaschine - 70 dB: Strassenverkehr - 60 dB: Unterhaltung - 50 dB: Bürobetrieb - 0 dB: Hörschwelle Um die Auswahl des geeigneten Gehörschutzmittels zu ermöglichen, wurde für jedes aufgrund eines anerkannten Prüfverfahrens ein durchschnittlicher so genannter SNR-Dämmwert (SNR=Single Number Rating) festgelegt. Dieser Wert ermöglicht es, bei einem gemessenen Schalldruckpegel die am Ohr noch wirksame Lärmbelastung zu ermitteln. Gehörschutzmittel sollen mindestens einen SNR-Dämmwert von 17 dB aufweisen. Bei Lärmbelastungen von über 100 dB (A) sind Gehörschutzmittel mit hohen Dämmwerten von über 25 dB zu verwenden, bei den seltenen Extrembelastungen von 110 dB (A) und mehr empfiehlt es sich, zusätzlich zu einem Kapselgehörschützer Gehörschutzstöpsel zu tragen. Dadurch lassen sich hohe Dämmwerte erreichen, wobei die Gesamtdämmung dieser Kombination allerdings kleiner ist als die Summe der beiden SNR-Werte. Irrtümer vorbehalten
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